| Musikinstrumente - Versicherungen |
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Versichert werden können hier nicht-elektronische Musikinstrumente, die auf Reisen mitgeführt oder zu einzelnen Veranstaltungen genutzt werden gegen alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind, z. B. gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung als Folge einer versicherten Gefahr. Elektronische Musikinstrumente können Sie mit unserer Elektronikversicherung absichern. Weitergehende Informationen (Generali AG): Allgemeine Versicherungsbedingungen Merkblatt zur Datenverarbeitung
Mit dem Absenden der Anmeldung bestätigen Sie, die obenstehenden Informationen ausgedruckt oder dauerhaft gespeichert zu haben. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, 25. Juli 2011 um 07:29 Uhr |
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