Musikinstrumente - Versicherungen Drucken

Versichert werden können hier nicht-elektronische Musikinstrumente, die auf Reisen mitgeführt oder zu einzelnen Veranstaltungen genutzt werden gegen alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind, z. B. gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung als Folge einer versicherten Gefahr. Elektronische Musikinstrumente können Sie mit unserer Elektronikversicherung absichern.

Weitergehende Informationen (Generali AG):

Kundeninformation

Rahmenvertrag

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Produktinformation

Merkblatt zur Datenverarbeitung

 

Mit dem Absenden der Anmeldung bestätigen Sie, die obenstehenden Informationen ausgedruckt oder dauerhaft gespeichert zu haben.

Eine Anmeldung können Sie herunterladen:

Zuletzt aktualisiert am Montag, 25. Juli 2011 um 07:29 Uhr
 
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