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Veranstalter-Haftpflichtversicherung:

Die „Sonderversicherung“ bietet Ausrichtern von Kinder-, Jugend- oder Erwachsenenveranstaltungen, Umzügen (z.B. St. Martin, Karneval, Schützenfest), Kongressen, Tanz- und Musikveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen ausreichenden Versicherungsschutz für eventuelle Regressansprüche, die im Rahmen einer organisierten Veranstaltung auftreten können.

Den Antrag hierfür fordern Sie bitte über unser Bestellformular an.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 02. Dezember 2009 um 14:44 Uhr
 
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