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Veranstalter-Haftpflichtversicherung: Die „Sonderversicherung“ bietet Ausrichtern von Kinder-, Jugend- oder Erwachsenenveranstaltungen, Umzügen (z.B. St. Martin, Karneval, Schützenfest), Kongressen, Tanz- und Musikveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen ausreichenden Versicherungsschutz für eventuelle Regressansprüche, die im Rahmen einer organisierten Veranstaltung auftreten können. Den Antrag hierfür fordern Sie bitte über unser Bestellformular an. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 02. Dezember 2009 um 14:44 Uhr |
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