| Vorstand und Geschäftsführung |
|
|
Auch wenn die Ausübung einer Leitungsfunktion im Ehrenamt oder gegen eine Aufwandsentschädigung wahrgenommen wird: Vorstand und Geschäftsführung haften für Fehlentscheidungen auch mit dem Privatvermögen. Abhilfe schafft die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (für Vermögensschäden durch Mitarbeitende) und für Entscheider die D&O-Versicherung. Weitergehende Infos erhalten Sie gerne bei unseren Kundenberatern. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email. |
| Zuletzt aktualisiert am Freitag, 03. Juni 2011 um 06:13 Uhr |
© 2012 JHDVersicherungen
