Vorstand und Geschäftsführung Drucken

Auch wenn die Ausübung einer Leitungsfunktion im Ehrenamt oder gegen eine Aufwandsentschädigung wahrgenommen wird: Vorstand und Geschäftsführung haften für Fehlentscheidungen auch mit dem Privatvermögen.

Abhilfe schafft die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (für Vermögensschäden durch Mitarbeitende) und für Entscheider die D&O-Versicherung.

Weitergehende Infos erhalten Sie gerne bei unseren Kundenberatern. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 03. Juni 2011 um 06:13 Uhr
 
© 2012 JHDVersicherungen
FVTECHBLOG0808