Die 72‑Stunden‑Aktion ist eine bundesweite Sozialaktion des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und seiner Verbände. Innerhalb von nur drei Tagen setzen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene überall in Deutschland Projekte um, die die Welt ein Stückchen besser machen.
Während der 72‑Stunden‑Aktion werden häufig Arbeitsgeräte, Maschinen und sonstige technische Einrichtungen von Dritten gemietet, geliehen oder zur Nutzung überlassen. Damit Sie sich ganz auf Ihr Projekt konzentrieren können, bietet dieser Versicherungsschutz eine gezielte Absicherung für Schäden an fremden Arbeitsgeräten.
Versichert sind Schäden an Arbeitsgeräten und Maschinen, die für die Aktion ausgeliehen, gemietet oder gepachtet wurden.
Dazu gehören zum Beispiel Baumaschinen, technische Geräte und andere Gegenstände, die uns für die Projektdurchführung zur Verfügung gestellt wurden.
Besteht keine Vorversicherung, trägt der Versicherungsnehmer die im Vertrag festgelegte Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro
Speziell für die 72‑Stunden‑Aktion konzipiert
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Sachschäden an fremden Arbeitsgeräten, die im Rahmen der 72‑Stunden‑Aktion genutzt werden.
Versichert sind:
Nicht versichert sind:
Versichert sind Sachschäden an fremden Arbeitsgeräten, die für die 72‑Stunden‑Aktion gemietet, gepachtet oder geliehen wurden. Dazu zählen auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie sonstige Geräte und Einrichtungen, die für die Projektarbeit benötigt werden.
Ja. Besteht keine andere Versicherung (z. B. keine Baugeräteversicherung des Eigentümers), greift dieser Versicherungsschutz. In diesem Fall trägt der Versicherungsnehmer jedoch die vereinbarte Selbstbeteiligung von 500 EUR je Schadenfall.
Nachrangig bedeutet:
Bestehen bereits andere Versicherungen für das beschädigte Gerät, gehen diese zuerst vor. Dieser Versicherungsschutz greift ergänzend, wenn der Schaden dort nicht oder nicht vollständig gedeckt ist.
Die Versicherung ersetzt Schäden bis zu 50.000 EUR je Schadenereignis.
Diese Summe steht einmalig für alle Schäden eines Versicherungsjahres im Rahmen der vereinbarten Sachschaden‑Versicherungssumme zur Verfügung.
Nicht versichert sind insbesondere: