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72 h Aktion 2027 Mietsachschäden an Arbeitsgeräten

Im Überblick

Die 72‑Stunden‑Aktion ist eine bundesweite Sozialaktion des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und seiner Verbände. Innerhalb von nur drei Tagen setzen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene überall in Deutschland Projekte um, die die Welt ein Stückchen besser machen.

Während der 72‑Stunden‑Aktion werden häufig Arbeitsgeräte, Maschinen und sonstige technische Einrichtungen von Dritten gemietet, geliehen oder zur Nutzung überlassen. Damit Sie sich ganz auf Ihr Projekt konzentrieren können, bietet dieser Versicherungsschutz eine gezielte Absicherung für Schäden an fremden Arbeitsgeräten.

Versichert sind Schäden an Arbeitsgeräten und Maschinen, die für die Aktion ausgeliehen, gemietet oder gepachtet wurden.

Dazu gehören zum Beispiel Baumaschinen, technische Geräte und andere Gegenstände, die uns für die Projektdurchführung zur Verfügung gestellt wurden.

Hinweise

Besteht keine Vorversicherung, trägt der Versicherungsnehmer die im Vertrag festgelegte Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro

Speziell für die 72‑Stunden‑Aktion konzipiert

Versicherungsumfang

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Sachschäden an fremden Arbeitsgeräten, die im Rahmen der 72‑Stunden‑Aktion genutzt werden.


Versichert sind:

  • Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Arbeitsgeräten
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie sonstige Geräte und Einrichtungen
  • Geräte, die im Rahmen eines besonderen Verwahrungsvertrages überlassen wurden
  • Versicherungsschutz nachrangig, d. h. ergänzend zu bestehenden Versicherungen


Nicht versichert sind:

  • Schäden an zulassungs- oder versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen
  • Transportschäden
  • Schäden durch Brand oder Explosion
  • Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß
  • Vermögensfolgeschäden
  • Umweltschäden im Rahmen einer Umwelthaftpflichtversicherung

Tipp! Welche Versicherung könnte noch sinnvoll sein?

FAQ

Versichert sind Sachschäden an fremden Arbeitsgeräten, die für die 72‑Stunden‑Aktion gemietet, gepachtet oder geliehen wurden. Dazu zählen auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie sonstige Geräte und Einrichtungen, die für die Projektarbeit benötigt werden.

Ja. Besteht keine andere Versicherung (z. B. keine Baugeräteversicherung des Eigentümers), greift dieser Versicherungsschutz. In diesem Fall trägt der Versicherungsnehmer jedoch die vereinbarte Selbstbeteiligung von 500 EUR je Schadenfall.

Nachrangig bedeutet:

Bestehen bereits andere Versicherungen für das beschädigte Gerät, gehen diese zuerst vor. Dieser Versicherungsschutz greift ergänzend, wenn der Schaden dort nicht oder nicht vollständig gedeckt ist.

Die Versicherung ersetzt Schäden bis zu 50.000 EUR je Schadenereignis.

Diese Summe steht einmalig für alle Schäden eines Versicherungsjahres im Rahmen der vereinbarten Sachschaden‑Versicherungssumme zur Verfügung.

Nicht versichert sind insbesondere:

  • Schäden an zulassungs- oder versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen
  • Schäden beim oder durch Transport
  • Schäden durch Brand oder Explosion
  • Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß
  • Vermögensfolgeschäden ohne direkten Sachschaden

Dokumente zu Ihrer Versicherung