Wenn du bei einem BDKJ-Mitgliedsverband dabei bist, kannst du dich über unsere BDKJ-Mitgliederversicherung günstig gegen Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutz absichern und so allen Mitgliedern einen Basis-Versicherungsschutz bieten.
Die BDKJ-Mitgliederversicherung schützt dich, wenn du bei Treffen und Aktionen der Organisationen mitmachst (z.B. Gruppenstunden, kirchliche und andere Treffen, Fahrten, Spiele, Kurse, Tagungen, Sport und so weiter) oder wenn du diese Aktionen leitest oder beaufsichtigst.
Wenn du bereits eine Privat-, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung hast, gilt die Versicherung nur subsidiär
Handwerksleistungen jeglicher Art sind nicht versichert
Freiberuflich tätige Personen sind nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen
Organisierter Leistungssport und Motorsport sind nicht versichert
Selbstbeteiligung: 50 Euro für Sachschäden und 100 Euro für Mietsachschäden an beweglichen Sachen
Was beinhaltet eine BDKJ-Mitgliederversicherung?
Die BDKJ-Mitgliederversicherung deckt Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzfälle ab, die den gemeldeten Mitgliedern während der gemeinsamen Aktivitäten passieren. Auch sogenannte unechte Vermögenschäden, die unmittelbar aus einer erlittenen Unfallverletzung resultieren, werden reguliert. Versicherungsschutz besteht auch auf dem direkten und ununterbrochenen Weg zu und von Veranstaltungen und Zusammenkünften.
Die BDKJ-Mitgliederversicherung bietet Versicherungsschutz bei der Vorbereitung und der Teilnahme an Zusammenkünften und Veranstaltungen der Organisationen (z.B. Gruppenstunden, kirchlichen und außerkirchlichen Zusammenkünften, Fahrten, Spielen, Kursen, Tagungen, sportlicher Betätigung und dergl.) sowie bei der Leitung und Überwachung dieser Veranstaltungen.
Mit der BDKJ-Mitgliederversicherung kombinieren wir die wichtigsten Basisversicherungen: Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen.
Bei einem Unfall in der Freizeit schützt nur eine private Unfallversicherung vor den finanziellen Folgen. Tritt ein solcher Fall ein, deckt die Unfallversicherung nicht nur die medizinisch relevanten Kosten, sondern auch mit dem Unfall direkt verbundene Aufwendungen sowie längerfristige Folgekosten.
Im Alltag kann auch das kleinste Versehen zu einem berechtigten Schadensersatzanspruch führen. Die BDKJ-Mitgliederversicherung bietet jedem gemeldeten Mitglied eine Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz in der BDKJ-Mitgliederversicherung besteht subsidiär, dies bedeutet eine anderweitige bestehende Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich vorleistungspflichtig.
Bei unklaren Haftungsfragen hilft die Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt, im vereinbarten Umfang, die Kosten eines Rechtsstreits in verschiedenen Rechtsbereichen.
Bergungskosten sind bis 20.000 Euro pro Schadensfall mitversichert.
Der Versicherungsschutz in der BDKJ-Mitgliederversicherung besteht subsidiär, dies bedeutet eine anderweitige bestehende Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich vorleistungspflichtig. Mit der Schadenmeldung hat der Versicherte Angaben über sonstige bestehende Haftpflichtversicherungen, insbesondere eine für ihn oder seine Familie abgeschlossene Privathaftpflichtversicherung, zu machen.