Die Insolvenzversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für Reiseveranstalter. Das Europäische Reiserecht schreibt diese Versicherung vor, die im Falle einer Insolvenz des Veranstalters greift.
Kurzfristiger Abschluss über tourVers Touristik-Versicherungs-Service GmbH
Die Jugendhaus Versicherungen GmbH hat Sonderkonditionen für den Abschluss einer Insolvenzversicherung vereinbart
- Mindestprämie 400,00 Euro (normalerweise 490,00 Euro)
- Je nach Bonität ggf. eine Sicherheitsleistung
- Versicherungsprämie 0,5% vom Versicherungsumsatz (anstatt 0,75%)
Sicherungsschein mit der Kd.Nr. 36283 der Jugendhaus Versicherungen GmbH beantragen
Sicherungsscheine direkt über: waeldle@tourvers.de
Sobald der Anbieter einer Bildungsreise, einer Sommerfreizeit usw. als Reiseveranstalter einzustufen ist, besteht für ihn die Pflicht zu einer Insolvenzversicherung. Sie soll garantieren, dass den Teilnehmenden ein vorab gezahlter Reisepreis erstattet wird, falls die Fahrt aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters ausfällt oder abgebrochen wird.
Sobald der Anbieter einer Bildungsreise, einer Sommerfreizeit usw. als Reiseveranstalter einzustufen ist, besteht für ihn die Pflicht zu einer Insolvenzversicherung. Sie soll garantieren, dass den Teilnehmenden ein vorab gezahlter Reisepreis erstattet wird, falls die Fahrt aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters ausfällt oder abgebrochen wird.
Den Reiseteilnehmenden entsteht in diesem Fall automatisch ein Schadenersatzanspruch. Da der insolvente Veranstalter diesen in der Regel nicht erfüllen kann, muss er ihn auf eine Versicherungsgesellschaft übertragen. An diese können sich dann die Reisegäste wenden, um die Erstattung bereits geleisteter Zahlungen sowie der Kosten einer unplanmäßigen Rückreise einzufordern.
Schreiben Sie ein E-Mail an Michael Wäldle:
waeldle@tourvers.de mit dem
Betreff: Insolvenzversicherung, Kundennummer 31907 und benennen Sie Ihre Reise.
Oder rufen Sie direkt an unter:
Telefon: 040-244288 10
Nach Abschluss einer Insolvenzversicherung bekommen Sie den Sicherungsschein als pdf-Datei zur Verfügung gestellt und können aus dieser beliebig viele Sicherungsscheine generieren.
Um Reisende vor den finanziellen Folgen einer Insolvenz ihres Reiseveranstalters zu schützen, sind Reiseveranstalter in Deutschland, die niedergelassen sind und Pauschalreisen anbieten, verpflichtet, Sicherheit für die Erstattung aller von den Reisenden erbrachten Zahlungen für gebuchte Reiseleistungen zu gewährleisten. Deswegen ist die Ausstellung des Sicherungsscheins nur mit einer positiven Bonitätsauskunft möglich.