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Versicherung für Heime der offenen Tür

Im Überblick

Wir heißen jeden willkommen! Wir bieten umfassenden Versicherungsschutz für Helfer, Betreuer, Mitglieder, Leiter, Teilnehmer und berechtigte Besucher von Heimen der offenen und teiloffenen Tür. Unser Kombiprodukt bietet Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutz in einem Paket für bis zu 100 Personen.


Dieser spezielle Tarif ist für Heime der “Offenen oder teiloffenen Tür” sowie für Clubs, Aktions-, Arbeits- und Interessengemeinschaften auf örtlicher Ebene als freie Zusammenschlüsse gedacht. Altenheime und Einrichtungen auf wohlfahrtspflegerischer Basis sind jedoch ausgeschlossen.

Hinweise

Wenn du bereits eine Privat-, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung hast, gilt die Mitversicherung nur subsidiär

Organisierter Leistungssport und Motorsport sind nicht versichert

Schäden im Ausland sind nicht versichert. Das gilt auch für Maßnahmen und Begegnungen außerhalb Deutschlands

Selbstbeteiligung: 50 Euro für Sachschäden und 100 Euro für Mietsachschäden an beweglichen Sachen




Versicherungsumfang

Unsere Offene-Türen-Versicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz für Helfer, Betreuer, Mitglieder, Leiter, Teilnehmer und berechtigte Besucher von Heimen der offenen und teiloffenen Tür. Unser Kombiprodukt bietet Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutz in einem Paket. Dieser spezielle Tarif ist für Heime der “Offenen oder teiloffenen Tür” sowie für Clubs, Aktions-, Arbeits- und Interessengemeinschaften auf örtlicher Ebene als freie Zusammenschlüsse gedacht.


Tipp! Welche Versicherung könnte noch sinnvoll sein?

FAQ

Schadenereignisse, die den Helfern, Mitgliedern, Leitern, Betreuern, Teilnehmern, bei Heimen den berechtigten Besuchern, innerhalb der zur Verfügung stehenden Räumen, Gebäude, Anlagen oder Gelände zustoßen oder verursachen.

Versichert ist dabei die Teilnahme, der Besuch, der Aufenthalt, die Tätigkeit bei Spiel, Sport, Werken, Unterhaltung, Schulung, Tagung usw. Darüber hinaus wird auch für andere gemeinsame örtliche und außerörtliche Veranstaltungen, z.B. an der Teilnahme von sozialen, politischen, religiösen, kulturellen, kirchlichen, sportlichen Veranstaltungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Versicherungsschutz gewährt.

Als mitversicherte Personen gelten Nicht-Vereinsmitglieder, soweit diese als ehrenamtliche tätige Personen oder als Honorarkräfte im ausdrücklichen Auftrag des Vereins Vereinsinteressen wahrnehmen. Bei Honorarkräften gilt eine zeitliche Befristung des Engagements auf max. 260 Stunden pro Kalenderjahr.

Nicht versichert sind

  • die Ausübung des organisierten Leistungssportes, aber auch die aktive Betätigung bei allen Motorsportaktivitäten und Flugarten
  • die Teilnahme an Auslandsfahrten – Maßnahmen, Fahrten, Reisen, Begegnungen über die Grenzen der BRD hinaus
  • die Unterbrechung des direkten Weges von und zu den Veranstaltungen durch eigenwirtschaftliche Maßnahmen
  • die Durchführung von privaten Unternehmen
  • die berufliche Tätigkeit der versicherten Person


Der Mindestbeitrag zur Offene-Türen-Versicherung beträgt 180 Euro/Jahr.

Dokumente zu Ihrer Versicherung