Wir heißen jeden willkommen! Wir bieten umfassenden Versicherungsschutz für Helfer, Betreuer, Mitglieder, Leiter, Teilnehmer und berechtigte Besucher von Heimen der offenen und teiloffenen Tür. Unser Kombiprodukt bietet Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutz in einem Paket für bis zu 100 Personen.
Dieser spezielle Tarif ist für Heime der “Offenen oder teiloffenen Tür” sowie für Clubs, Aktions-, Arbeits- und Interessengemeinschaften auf örtlicher Ebene als freie Zusammenschlüsse gedacht. Altenheime und Einrichtungen auf wohlfahrtspflegerischer Basis sind jedoch ausgeschlossen.
Wenn du bereits eine Privat-, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung hast, gilt die Mitversicherung nur subsidiär
Organisierter Leistungssport und Motorsport sind nicht versichert
Schäden im Ausland sind nicht versichert. Das gilt auch für Maßnahmen und Begegnungen außerhalb Deutschlands
Selbstbeteiligung: 50 Euro für Sachschäden und 100 Euro für Mietsachschäden an beweglichen Sachen
Unsere Offene-Türen-Versicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz für Helfer, Betreuer, Mitglieder, Leiter, Teilnehmer und berechtigte Besucher von Heimen der offenen und teiloffenen Tür. Unser Kombiprodukt bietet Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutz in einem Paket. Dieser spezielle Tarif ist für Heime der “Offenen oder teiloffenen Tür” sowie für Clubs, Aktions-, Arbeits- und Interessengemeinschaften auf örtlicher Ebene als freie Zusammenschlüsse gedacht.
Schadenereignisse, die den Helfern, Mitgliedern, Leitern, Betreuern, Teilnehmern, bei Heimen den berechtigten Besuchern, innerhalb der zur Verfügung stehenden Räumen, Gebäude, Anlagen oder Gelände zustoßen oder verursachen.
Versichert ist dabei die Teilnahme, der Besuch, der Aufenthalt, die Tätigkeit bei Spiel, Sport, Werken, Unterhaltung, Schulung, Tagung usw. Darüber hinaus wird auch für andere gemeinsame örtliche und außerörtliche Veranstaltungen, z.B. an der Teilnahme von sozialen, politischen, religiösen, kulturellen, kirchlichen, sportlichen Veranstaltungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Versicherungsschutz gewährt.
Als mitversicherte Personen gelten Nicht-Vereinsmitglieder, soweit diese als ehrenamtliche tätige Personen oder als Honorarkräfte im ausdrücklichen Auftrag des Vereins Vereinsinteressen wahrnehmen. Bei Honorarkräften gilt eine zeitliche Befristung des Engagements auf max. 260 Stunden pro Kalenderjahr.
Nicht versichert sind
Der Mindestbeitrag zur Offene-Türen-Versicherung beträgt 180 Euro/Jahr.