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Reiseleiter-Ausfallversicherung

Im Überblick

Wird der Reiseleiter plötzlich krank und fällt aus, steht die gesamte Reisegruppe vor einem Problem. Gibt es keinen Ersatz, fällt die geplante Reise aus. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern führt zusätzlich noch zu hohen Stornogebühren.

Hier hilft unsere Reiseleiterausfallversicherung. Sie erstattet in solchen Fällen die Stornogebühren des Veranstalters. Der Gesamtreisepreis darf max. 30.000,00 € betragen. Es müssen immer alle Reiseleiter der geplanten Reisegruppe versichert werden.

Hinweise

Versicherungsschutz besteht nicht für die Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse

Versicherungsschutz besteht nicht bei Streik, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen

Grobe Fahrlässigkeit ist nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes

 

Versicherungsumfang

Wird der Reiseleiter plötzlich krank und fällt aus, steht die gesamte Reisegruppe vor einem Problem. Gibt es keinen Ersatz, fällt die geplante Reise aus. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern führt zusätzlich noch zu hohen Stornogebühren.

Hier hilft unsere Reiseleiterausfallversicherung. Sie erstattet in solchen Fällen die Stornogebühren des Veranstalters. Der Gesamtreisepreis darf max. 30.000,00 € betragen.

Es müssen immer alle Reiseleiter der geplanten Reisegruppe versichert werden.

Tipp! Welche Versicherung könnte noch sinnvoll sein?

FAQ

Der Versicherer leistet Entschädigung bei:

  • Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von dem Versicherungsnehmer/Versicherten vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten.
  • Bei Abbruch der Reise für die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten des Versicherungsnehmers/Versicherten, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind. Dies gilt auch im Falle nachträglicher Rückkehr.
  • Gemieteten Ferienwohnungen, Ferienhäuser oder Ferienappartements.


Als mitversichert gelten alle gemeldeten Reiseleiter; es müssen zwingend alle Reiseleiter versichert werden.

Der Gesamtreisepreis darf 30.000,00 € nicht übersteigen.

Dokumente zu Ihrer Versicherung

Krankenversicherung

Barmenia Krankenversicherung a.G.: