Wird der Reiseleiter plötzlich krank und fällt aus, steht die gesamte Reisegruppe vor einem Problem. Gibt es keinen Ersatz, fällt die geplante Reise aus. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern führt zusätzlich noch zu hohen Stornogebühren.
Hier hilft unsere Reiseleiterausfallversicherung. Sie erstattet in solchen Fällen die Stornogebühren des Veranstalters. Der Gesamtreisepreis darf max. 30.000,00 € betragen. Es müssen immer alle Reiseleiter der geplanten Reisegruppe versichert werden.
Versicherungsschutz besteht nicht für die Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse
Versicherungsschutz besteht nicht bei Streik, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen
Grobe Fahrlässigkeit ist nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes
Wird der Reiseleiter plötzlich krank und fällt aus, steht die gesamte Reisegruppe vor einem Problem. Gibt es keinen Ersatz, fällt die geplante Reise aus. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern führt zusätzlich noch zu hohen Stornogebühren.
Hier hilft unsere Reiseleiterausfallversicherung. Sie erstattet in solchen Fällen die Stornogebühren des Veranstalters. Der Gesamtreisepreis darf max. 30.000,00 € betragen.
Es müssen immer alle Reiseleiter der geplanten Reisegruppe versichert werden.
Der Versicherer leistet Entschädigung bei:
Als mitversichert gelten alle gemeldeten Reiseleiter; es müssen zwingend alle Reiseleiter versichert werden.
Der Gesamtreisepreis darf 30.000,00 € nicht übersteigen.