Als Veranstalter musst Du bei der Vorbereitung einige Faktoren bewerten. Vergiss dabei den passenden Versicherungsschutz nicht. Mit dem Schutz der Veranstalterhaftpflichtversicherung sicherst Du dich und deine Gäste optimal ab. Auf Wunsch versichern wir auch Sonderrisiken wie z.B. Mietsachschäden oder den Einsatz von Tieren.
Privat organisierte Veranstaltungen sind ausgeschlossen. Geltungsbereich ist die Bundesrepublik Deutschland.
Schäden an Heizungsanlagen sowie Elektro- und Gasgeräten sind nicht versichert
Abnutzung, Verschleiß, Geschirrbruch sind nicht versichert
Der Versicherungsschutz gilt nur während des Aufenthalts am Veranstaltungsort und auf dem direkten Wege dorthin und zurück
Selbstbeteiligung: 50 Euro für Sachschäden und 100 Euro für Mietsachschäden an beweglichen Sachen
Was beinhaltet eine Veranstalterhaftpflicht?
Bergen Veranstaltungen bestimmte Haftungsrisiken, die den Standardschutz einer Veranstalterhaftpflicht übersteigen, können diese in den individuellen Versicherungsvertrag integriert werden.
Wie alle Haftpflichtversicherungen deckt auch die Veranstalterhaftpflicht grundsätzlich nur Schäden Dritter und keine Eigenschäden ab. In dem Zusammenhang ist es besonders wichtig zu beachten, dass gemietetes, gepachtetes oder geliehenes Material versicherungstechnisch als Eigentum eingestuft wird und dementsprechend nicht unter den Haftpflichtschutz fällt.
Im Veranstaltungsbereich betrifft dies oftmals elektronische Geräte und Musikinstrumente, die häufig für ein Fest oder ein Konzert angemietet oder geliehen werden. Diese wertvollen Güter müssen im Bedarfsfall durch zusätzliche Sachversicherungen geschützt werden.
Ein Veranstalter ist per Gesetz grundsätzlich verpflichtet, im Rahmen einer Veranstaltung entstandene Schäden in voller Höhe zu ersetzen, sofern er diese aufgrund seiner Funktion zu verantworten hat.
Veranstalter sind diejenigen Personen oder Institutionen, die zu einer Veranstaltung öffentlich einladen, die organisatorische Verantwortung übernehmen und das wirtschaftliche Risiko tragen. Sie haften für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von ihnen selbst oder den beauftragten Hilfskräften schuldhaft verursacht werden.
Versichert sind der offizielle Veranstalter, also zum Beispiel der ausrichtende Verein, seine Verantwortlichen, die bezahlten oder ehrenamtlichen Hilfskräfte sowie alle Personen, die mit der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Überwachung einer Veranstaltung beauftragt oder eingesetzt werden.
Als Veranstalter haben Sie die Möglichkeit, die persönliche Haftpflicht der Gäste oder bestimmter Teilnehmergruppen innerhalb der Veranstalterhaftpflichtversicherung mit abzusichern. Dieser Teilnehmerschutz greift in der Regel subsidiär, das heißt, er tritt ein, wenn der verursachte Schaden weder durch eine Privat- noch durch eine Vereinshaftpflichtversicherung gedeckt ist.