Ehrenamtliches Engagement verdient starke Rückendeckung. VereinPremium Schutz bietet Vereinen – ob eingetragen oder nicht – einen umfassenden Basis‑Schutz für alle zentralen Risiken des Vereinslebens. Die integrierte Vereinshaftpflichtversicherung schützt Ihren Verein, den Vorstand und alle Mitglieder, wenn Dritte Schadensersatz wegen Personen‑ oder Sachschäden fordern – etwa bei Vereinsfesten, Trainings, Treffen oder anderen Aktivitäten. Ebenfalls enthalten ist eine Unfallversicherung, die Vereinsmitglieder bei Unfällen während offizieller Vereinsaufgaben absichert.
Zusätzlich sind zahlreiche wichtige Leistungen automatisch mitversichert:
So bleibt Ihr Verein jederzeit handlungsfähig – und Ihr Engagement optimal geschützt.
Nicht versichert sind organisierter Leistungssport und Motorsport.
Bereits bestehende Privat-, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungen gehen vor.
In diesen Fällen gilt unsere Haftpflichtversicherung subsidiär, also nur, wenn keine andere Versicherung leistet.
Reiseveranstalter-Haftpflicht ist nicht inkludiert.
Kein Schutz bei Auslandsfahrten, -maßnahmen oder Begegnungen außerhalb Deutschlands.
Selbstbeteiligung: 50 € je Haftpflichtschaden.
Der VereinPremium Schutz bündelt alle wichtigen Versicherungsleistungen, die Vereine für einen sicheren und reibungslosen Vereinsbetrieb benötigen. Der Tarif umfasst:
Absicherung bei Personen‑, Sach‑ und Vermögensfolgeschäden, die im Rahmen der Vereinstätigkeit entstehen – inklusive Schutz für Vorstand, Mitglieder und Helfer.
Gilt auch für nicht eingetragene Vereine.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus allen satzungsgemäßen Tätigkeiten und üblichen Veranstaltungen, z. B.:
Finanzielle Absicherung bei Unfällen während offizieller Vereinsaktivitäten – für alle aktiven Mitglieder.
Mitversicherte Leistungen
Der VereinPremium Schutz bietet Ihnen einen erweiterten Schutz für gemietete Räume, Materialien und elektronische Geräte. Eingeschlossen sind:
Schäden an gemieteten Gebäuden oder Räumen
Mitversichert sind z. B.:
Zelte, Zeltzubehör, Bänke, Tische, Küchenzubehör, Seilmaterialien sowie elektronische Geräte.
Der Tarif richtet sich an alle Vereine – sowohl eingetragene als auch nicht eingetragene. Versichert sind alle satzungsgemäßen Vereinsaktivitäten, Vereinsfeste, Wettbewerbe, Trainings, Versammlungen sowie die Abgabe von Speisen und Getränken. Auch ehrenamtliche Helfer und Honorarkräfte (bis 260 Std./Jahr) sind eingeschlossen.
Sie schützt Vereine bei Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden, die aus der Vereinstätigkeit entstehen. Versichert sind u. a.:
Die Grunddeckung beträgt 10 Mio. € je Schadenereignis.
Die integrierte Unfallversicherung schützt Vereinsmitglieder, wenn während offizieller Vereinsaktivitäten ein Unfall passiert. Sie leistet u. a. bei dauerhaften körperlichen Schäden und bietet eine wichtige Ergänzung zur Haftpflicht.
Ja, alle Veranstaltungen bis 500 Besucher sind gedeckt – inklusive Bewirtung und gastronomischem Risiko.
Nicht versichert sind:
Es besteht Versicherungsschutz für:
Schäden an gemieteten Gebäuden und Räumen bis 1.000.000 € je Schadenfall
Schäden an Lagermaterial und elektronischen Geräten bis 1.000 €
Feuer‑, Explosions‑ und Leitungswasserschäden
Nicht versichert sind Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder wenn eine andere Versicherung greift.
Ja. Unabhängig von Mietsachschäden sind vereinseigene
mitversichert. Dies gilt z. B. für Zeltezubehör, Tische, Küchenmaterialien oder Vereins‑Elektronik.
Neben dem Verein selbst gelten folgende Personen als mitversichert:
Nicht versichert sind professionelle freiberufliche Tätigkeiten – z. B. Ärzte, Anwälte oder Architekten.
Ja, unter anderem sind nicht versichert:
Die Selbstbeteiligung beträgt 50 € pro Haftpflichtschaden.
Bestehen bereits Privat-, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungen, dann gilt der Schutz subsidiär – also erst, wenn die andere Versicherung nicht leistet.